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Folgende Prüfungspunkte sind bei der Prüfung des Vorliegens eines rechtfertigenden Notstandes (allgemeiner Notstand) nach § 34 StGB zu prüfen:
- Notstandslage
- Notstandshandlung
- Erforderlichkeit der Handlung
- Vorliegen eines Rettungswillens
- Interessenabwägung
- Angemessenheit
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