Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
§ 24 Rechtsanwendungsgesetz VR China
(gesetz.china)
<< >>
    

§ 24.

Die Parteien können für die Vermögensbeziehungen der Eheleute das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts einer Partei, das Recht ihrer Staatsangehörigkeit oder das Recht des Ortes, an dem das Vermögen im Wesentlichen belegen ist, einvernehmlich wählen. Haben die Parteien nicht gewählt, wird das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts angewandt; gibt es keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, wird das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit angewandt.


Zitiert nach Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 177627

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: