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räumliche Nähe iSd § 238 StGB
(recht.straf.bt.238)
    

Von räumlicher Nähe iSd § 238 StGB spricht man, bei einer für das Opfer wahrnehmbaren gezielten physischen Annäherung. Ob ein Sichtkontakt erforderlich ist, ist umstrittten (dagegen Schönke/Schröder/Eisele StGB § 238 Rn 8; dafür Krüger NStZ 2010, 546, 549).

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