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Quotenvermächtnis
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Von einem Quotenvermächtnis spricht man, wenn der Erblasser ausdrücklich ein Vermächtnis über einer bestimmte Quote zugunsten eines Dritten anordnet.

Meinem Skatbruder Heyn Hynnärx vermache ich 35 % meines Gesamtvermögens.

Damit wird erreicht, dass der Bedachte 35 % des Erbes erhält ohne Miterbe zu werden. Ohne das Quotenvermächtnis würde er sonst gemäß § 2087 BGB Miterbe. Werbung:

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