Von einem Quotenvermächtnis spricht man, wenn der Erblasser ausdrücklich ein Vermächtnis über einer bestimmte Quote zugunsten eines Dritten anordnet.
Meinem Skatbruder Heyn Hynnärx vermache ich 35 % meines Gesamtvermögens.
Damit wird erreicht, dass der Bedachte 35 % des Erbes erhält ohne Miterbe zu werden. Ohne das Quotenvermächtnis würde er sonst gemäß § 2087 BGB Miterbe.
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