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"Quae sit actio?" (lat.) war im römischen Recht die Formulierung für die Frage nach der richtigen Klageart. Da die Klageart im römischen Recht vom materiellrechtlichen Anspruch abhing (siehe unter Aktionensystem), kam die Frage nach der Klageart der Frage nach dem Klagebegehren gleich.
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