slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
quae sit actio?
(recht.geschichte)
    

"Quae sit actio?" (lat.) war im römischen Recht die Formulierung für die Frage nach der richtigen Klageart. Da die Klageart im römischen Recht vom materiellrechtlichen Anspruch abhing (siehe unter Aktionensystem), kam die Frage nach der Klageart der Frage nach dem Klagebegehren gleich.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gutachten als Bestandteil der Relation Werbung: