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Prozesskostenrisiko
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Prozesskostenrisiko wird das Kostenrisiko bezeichnet, dass eine Prozesspartei im Unterliegensfall die Kosten des gesamten Prozesses tragen muss. Das Prozesskostenrisiko ist als Summe aus:

  1. Kosten eigener Anwalt
  2. Kosten gegnerischer Anwalt
  3. Gerichtskosten
  4. Ggf. Auslagen (Zeugenentschädigung, Sachverständigenkosten etc.).
jeweils auf Basis des vermuteten Streitwerts näherungsweise bezifferbar. Dabei kann die Bezifferung vom Endergebnis abweichen, wenn der Streitwert vom Gericht anders festgelegt wird. Gutachterkosten können dagegen nur geschätzt werden.

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