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Prozessbeschäftigung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Prozessbeschäftigung bezeichnet man die Einstellung eines Arbeitnehmers zwischen dem Auslaufen der Kündigungsfrist und der Rechtskraft der Entscheidung. Die Prozessbeschäftigung ist ein befristeter Arbeitsvertrag, der zur Wirksamkeit der Befristung gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform bedarf. Wird die Form nicht eingehalten kommt gemäß § 16 TzBfG ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Arbeitsverhältnis zustande.

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Auf diesen Artikel verweisen: Annahmeverzug im Arbeitsrecht Werbung: