Mit Providervergräge werden Verträge zwischen Providern untereinander und Providern und Kunden bezeichnet. Man unterscheidet zwischen Carrier-Vertrag, Contentvertrag, Netzzungangsvertrag, Webhostingvertrag, Domainregistrierung und Verträgen über andere Serviceleistungen.
Mit Carrier-Vertrag, wird ein Vertrag zwischen einem Provider ohne Netz und einem Netzwerkprovider über die Zuverfügungstellung von Netzzugang bezeichnet. Der Carriervertrag ist als Mischvertrag mit Miet- und Werkvertragselementen einzuordnen.
Werbung:
|