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Promotion
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
    

Mit Promotion wird die Verleihung des Doktortitels bezeichnet. Die Voraussetzungen für die Promotion werden von den Hochschulen selbst festgelegt.

In der Regel ist die Anfertigung einer sog. Doktorarbeit (Inaugural-Dissertation) notwendig. Daneben gibt es allerdings auch noch die Ehrendoktorwürde (Dr. h.c.), die auch für andere anerkennungswürdige Leistungen verliehen werden kann.

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