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pro bono publico
(recht.allgemein.latein)
    

Von pro bono publico (lat. für das Gemeinwohl) oder kurz nur pro bono spricht man im anglo-amerikanischen Rechtsraum, wenn eine Kanzlei ein Mandat der guten Sache wegen kostenlos übernimmt.

In Deutschland ist es Rechtsanwälten untersagt, Mandate kostenlos zu übernehmen, sie müssen mindestens die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnen. Siehe auch unter Anwaltskosten.

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