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Prinzipale Normenkontrolle
(recht.allgemein.prozess)
    

Eine gerichtliches Verfahren bei dem nur eine Norm selbst Gegenstand der Gültigkeitsprüfung ist (Bethge, JuS 2001, 1100. 1101). Gegenbegriff ist die Inzidente Normenkontrolle.

Siehe auch unter abstrakte Normenkontrolle.

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