Mit Preußenschlag wird die Absetzung der sozialdemokratischen Regierung Preußens am 20.7.1932 durch den damaligen Reichskanzler von Papen bezeichnet. Von Papen war dazu vom Reichspräsidenten Hindenburg mittels Notverordnung ermächtigt worden. Durch diesen Staatsstreich sicherte sich von Papen die Tolerierung Hitlers zur Stützung seiner bürgerlichen Reichsregierung.
Die preußische Regierung ging dagegen mit einer Verfassungsklage vor dem Reichsgericht vor. Sie wurde dabei vertreten von Hermann Heller, Gerhard Anschütz und Arnold Brecht auf der Gegenseite stand unter anderem Carl Schmitt.
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