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Artikel Diskussion (2)
praktische Konkordanz
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Von praktischer Konkordanz spricht man, wenn kollidierende Grundrechte im Weg des Ausgleichs miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei fungiert das jeweils andere Grundrecht als Eingriffsrechtfertigung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundrechtskollision Werbung: