slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Pornographie/pornographische Schriften
(recht.straf.bt)
    

Von Pornographie spricht man im Strafrecht, wenn der Zweck einer Darstellung mit sexuellem Inhalt überwiegend der sexuellen Reizung dienen soll, eine inhaltliche Darstellung nicht bezweckt ist oder der sexuelle Inhalt vergröbert, verzerrt oder anreisserisch wiedergegeben wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: