Zu den Polizeibehörden zählen in Hessen gemäß § 91 HSOG:
Als oberste Polizeibehörde: das hessische Innenministerium
Als Polizeibehörde: das Hessische Landeskriminalamt, die Polizeipräsidien, das hessische Bereitschaftspolizeipräsidum und das hessische Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung.
Als Polizeieinrichtung die hessische Polizeischule