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Diskussion (4)
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27.02.07&Sebastian Koch&Ich bin zu doof, um das zu verstehen!!! :-( 22.08.07&Anonym&Aber das Beispiel widerspricht doch dem, was vorher als Definition steht!!! Laut Definition ist Erfüllungsort Wohnsitz des Käufers, laut Beispiel ist es der Geschäftssitz des Verkäufers. Was denn nun?! 23.08.07&info&Einverstanden. 12.11.09&Anonym &Im Beispiel wird nicht erwähnt dass es sich um einen Platzkauf handelt. Es steht nämlich: \"Ist nichts vereinbart\"