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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG)
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) legt fest, dass jeder Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließen muss, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen (§ 1 PflVG).

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