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Diskussion (2)
Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
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30.06.08 Anonym:
ja das stimmt, die Pfändungsgrenze liegt bei 990,00 Mfg
28.06.08 Anonym:
Hallo , der Freibetrag im Text ist falsch er liegt bei 989,99 Euro. MfG