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Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

30.06.08 Anonym: ja das stimmt, die Pfändungsgrenze liegt bei 990,00€ Mfg
28.06.08 Anonym: Hallo , der Freibetrag im Text ist falsch er liegt bei 989,99 Euro. MfG