Mit Personalakte wird die vom Arbeitgeber über den Arbeitnehmer geführt Akte bezeichnet, in dem die ihn betreffenden Dokumente gesammelt werden. Dazu gehören z.B. Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Abmahnungen usw.
Gemäß § 83 BetrVG hat der Arbeitnehmer ein Einsichtsrecht in die über ihn geführte Personalakte.
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