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Personalakte
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Personalakte wird die vom Arbeitgeber über den Arbeitnehmer geführt Akte bezeichnet, in dem die ihn betreffenden Dokumente gesammelt werden. Dazu gehören z.B. Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Abmahnungen usw.

Gemäß § 83 BetrVG hat der Arbeitnehmer ein Einsichtsrecht in die über ihn geführte Personalakte.

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