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Perpetuierungstheorie
(recht.straf.bt)
    

Mit Perpetuierungstheorie wird die herschende Theorie bezeichnet, das Unwerturteil der Hehlerei in der Aufrechterhaltung der mit der Vortat begangenen Rechtsgutsverletzung sieht (Vgl. zuletzt BGHSt 42, 196, 198).

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