Der Austausch von Raubkopien ist verstößt gegen das Urheberrecht. Dies zieht sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Der Besitz von Tauschbörsensoftware (z.B. emule) als solcher ist allerdings nicht illegal, da man damit grundsätzlich auch rechtmäßig Dateien austauschen kann.
P2P-Software ist nach einer Entscheidung
eines US-Bundesbezirksgerichts legal und die Hersteller sind nicht für die Rechtsverletzungen Dritter mit ihrer Software verantwortlich.
Nachvollziehbar urteilte das Gericht, dass P2P-Software auch legal
nutzbar sei, und allein die illegale Anwendung, die Software nicht
illegal machen könne. Damit hat das Gericht die
Rechtsprechung des
"Sony-Betamax-Urteils" weitergeführt.
Am 27.6.2005 hat der US Supreme Court allerdings diese Entscheidung aufgehoben und ausgeführt, dass
die Hersteller für Rechtsverletzungen mit ihren Produkten durch Dritte haften, wenn sie das Produkt zu diesem Zweck hergestellt und entsprechend beworben haben.
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