Parlamentarische Staatssekretäre sind vom Bundespräsidenten auf
Vorschlag des Bundeskanzlers ernannte Sekretäre zur Unterstützung eines
Ministers. Sie leisten einen Amtseid und können jederzeit auf Vorschlag des
Bundeskanzlers vom Bundespräsidnten wieder entlassen werden. Sie werden auf
jeden Fall entlassen, wenn die Amtszeit des zuständigen Bundesministers
endet.
Von den parlamentarischen Staatssekretären sind die Staatssekretäre zu unterscheiden.
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