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Pandekten
(recht.geschichte.rom)
    

Mit Pandekten (griech.) oder Digesten (lat.) werden die zusammengestellten Auszüge aus den Schriften klassischer römischer Juristen bezeichnet. Gemeinsam mit den Institutionen und dem Codex gehören die Pandekten zum corpus iuris civilis.

Aus den Pandekten stammen z.B. folgende römisch-rechtliche Grundsätze (die Fundstellen eines Grundsatzes wird mit: D xx, x, x angegeben):

  1. periculum est emptoris
  2. minima non curat praetor
  3. justitiae dilatio est quaedam negatio
  4. reus in exceptione actor est (D 44, 1, 1)

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