slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Ordnungshaft/Zwangshaft
(recht.allgemein.prozess)
(engl. to be held in contempt of court )
    

Die Ordnungshaft (= Zwangshaft) ist ein Ordnungsmittel, dass durch Inhaftierung des Betroffenen vollzogen wird. Die Ordnungshaft darf bis zu sechs Wochen dauern, im Zwangsvollstreckungsrecht bis zu sechs Monaten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Ordnungsmittel * Beugehaft * to be held in contempt of court * Umgangsrecht Werbung: