Die Ordnungshaft (= Zwangshaft) ist ein Ordnungsmittel, dass durch Inhaftierung des Betroffenen vollzogen wird. Die Ordnungshaft darf bis zu sechs Wochen dauern, im Zwangsvollstreckungsrecht bis zu sechs Monaten.
Auf diesen Artikel verweisen: Ordnungsmittel * Ordnungsmittel * Beugehaft * Beugehaft * to be held in contempt of court * to be held in contempt of court