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opinio iuris sive necessitatis
(recht.voelker und recht.allgemein.latein)
    

Mit Opinio juris sive necessitatis (lat.) wird die übereinstimmende gemeinsame Überzeugung von der rechtlichen oder politischen Notwendigkeit der Übung bei der Schaffung von Völkergewohnheitsrecht bezeichnet (Schweitzer, Staatsrecht III, Rn. 187).

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