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Forumsbeiträge unterliegen wie Briefe dem Urheberrecht, wenn sie eine "individuelle Geistesschöpfung als Ausfluss einer individuellen geistigen Tätigkeit darstellen" (RGZ 69, 401, 404 - Briefwechsel von Nietzsche).
Beiträge die dieses Niveau nicht erreichen sind als "Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers" durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt, welches dem Verfasser die alleinige Befugnis gibt, darüber zu entscheiden, "ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden" (BGHZ 13, 334, 338f). Ob der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch private oder öffentliche Belange eingeschränkt ist, hat der BGH in der zitierten Entscheidung offen gelassen.
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Siehe unter Forenhaftung.
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