Von einer Online-Durchsuchung oder PC-Screening spricht man, wenn sich die Strafverfolgungsbehörden mittels "Hackermethoden" heimlich Zugang zu dem PC eines Tatverdächtigen verschaffen, um so dessen Inhalt auszuforschen. Bis zu einem aktuellen Beschluss des BGH wurden Online-Durchsuchungen gemäß § 100a StPO vom Ermittlungsrichter genehmigt (siehe taz vom 11.12.2006, S. 2).
Der BGH hat Ende Januar 2007 die Online-Durchsuchung verboten, da es an einer gesetzlichen Ermächtigung fehlte.
Für weitere Details siehe auch unter Bundestrojaner.
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