Mit "ohne Schuss kein Jus" wird scherzhaft der Tatbestand beschrieben, dass grundsätzlich vor jeder Gerichtsverhandlung zunächst der Gerichtskostenvorschuss zu leisten ist.
Auch AnwältInnen können grundsätzlich Ihre Tätigkeit von einem Vorschuss abhängig machen, auch hier gilt dieser Satz.
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