Mit Offenbarungseid oder Offenbarungsversicherung wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO bezeichnet, mit der ein Schuldner versichert, dass er nur über die im Vermögensverzeichnis bezeichneten Vermögenswerte verfügt. Gemäß § 915 ZPO wird die Abgabe der Offenbarungsversicherung in das Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Für die Voraussetzungen und Weiteres zum Offenbarungseid siehe unter eidesstattliche Versicherung.
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