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Mit öffentlich-rechtlicher GoA wird die GoA auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zwischen Bürger und Staat bezeichnet.
Dabei kommt eine öffentlich-rechtliche GoA in Abgrenzung zur privatrechtlichen GoA nur in Betracht wenn das Geschäfts das geführt wurde ein öffentlich-rechtliches Geschäft ist. Das ist immer dann der Fall, wenn es öffentlich-rechtlich wäre, wenn der Geschäftsfherr es selbst führen würde.
Beispiel: B hat ein Grundstück an das unmittelbar ein Park angrenzt. Bei letzten Sturm drohte einer der Bäume auf das Grundstück des B zu fallen und dessen Haus zu beschädigen. Da die Stadt der mehrmaligen Aufforderung zum Fällen nicht nachkam, hat B den Baum durch ein Unternehmen fachgerecht fällen lassen. Würde die Stadt die Bäume beseitigen würde sie öffentlich-rechtlich handeln.
Führt der Staat dagegen eine Aufgabe eines Bürgers, liegt nie eine öffentlich-rechtliche GoA vor, da ein Geschäft des Bürger grundsätzlich nicht öffentlich-rechtlich sein kann.
Beispiel: B hat ein Grundstück mit Bäumen. Bei letzten Sturm drohte einer der Bäume auf das Grundstück des A zu fallen und dessen Haus zu beschädigen. Da B der mehrmaligen Aufforderung zum Fällen nicht nachkam, hat die Stadt den Baum durch ein Unternehmen fachgerecht fällen lassen. Würde B die Bäume beseitigen würde er privatrechtlich handeln, daher liegt auch nur eine privatrechtliche GoA vor, die aber von den Regeln der Polizeigesetze verdrängt wird.
- Führung eines öffentlich-rechtilchen Geschäfts
- Fremdes Geschäft
- Fremdgeschäftsführungswille
- ohne Auftrag
- Berechtigung zur Übernahme
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