Das OLG ist das über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof stehende ordentliche Gericht. Für weiteres siehe unter Oberlandesgericht, Zivilsachen und Oberlandesgericht, Strafsachen.
Auf diesen Artikel verweisen: Kammergericht * Anwaltsprozess/Anwaltszwang * Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit