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Nürnberger Prozesse
(recht.geschichte.20)
    

Mit Nürnberger Prozesse werden die seit dem 20.11.1945 in Nürnberg von den Alliierten durchgeführten Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des 3. Reichs bezeichnet. Anklagepunkte waren Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Angeklagt waren unter anderem:

  • Hermann Göring (Tod durch den Strang)
  • Alfred Jodel (Tod durch den Strang)
  • Joachim von Ribbentrop (Tod durch den Strang)
  • Wilhelm Keitel (Tod durch den Strang)
  • Ernst Kaltenbrunner (Tod durch den Strang)
  • Erich Raeder (Tod durch den Strang)
  • Fritz Sauckel (Tod durch den Strang)
  • Arthur Seyß-Inquart (Tod durch den Strang)
  • Rudolf Heß (lebenslängliche Freiheitsstrafe)
  • Alfred Speer (20 Jahre Freiheitsstrafe)
  • Baldur von Schirach (20 Jahre Freiheitsstrafe)
  • Karl Dönitz (Haftstrafe)
  • Hjalmar Schacht (Freispruch)
  • Franz von Papen (Freispruch)
  • Hans Fritzsche (Freispruch)

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