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Notwehr, gegenwärtiger Angriff
(recht.straf.at)
    

Ein Angriff ist gegenwärtig im Sinne von § 32 StGB Notwehr, wenn er unmittelbar bevor steht, bereits begonnen hat oder noch fortdauert (BGH NJW 73, 255).

Präventivmaßnahmen gegen künftige Angriffe werden von § 32 StGB nicht gedeckt.

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