Im Sinne des Strafrechts (§ 32 StGB Notwehr) ist ein Angriff eine vom Menschen drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen (Lackner/Kühl, § 32 Rn. 2). Dabei muss das Verhalten das Angreifers Handlungsqualität besitzen.
Auf diesen Artikel verweisen: Notwehr/Nothilfe * Angriff * Notwehrlage * Notwehr, gegenwärtiger Angriff