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Notwehr, Angriff
(recht.straf.at.rechtfertigung.notwehr)
    

Im Sinne des Strafrechts (§ 32 StGB Notwehr) ist ein Angriff eine vom Menschen drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen (Lackner/Kühl, § 32 Rn. 2). Dabei muss das Verhalten das Angreifers Handlungsqualität besitzen.

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