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Notverordnung
(recht.oeffentlich.staat und recht.geschichte.20)
    

Inhalt
             1. Rechtsgeschichte

Notverordnungen sind Verordnungen, die in Notstandssituationen ohne die sonst üblichen Voraussetzungen erlassen werden können. Das Grundgesetz kennt keine Notverordnungen, siehe aber unter Gesetzgebungsnotstand.

1. Rechtsgeschichte

Art. 48 Abs. 2 WRV regelte ein Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten. Dieses ermöglichte in der Krise der Weimarer Republik unter anderem den putschlosen Übergang ins 3. Reich.

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