Von Notstand spricht man bei einer Situation in der zur Abwendung von Gefahren besondere Eingriffsbefungise zugestanden werden. Jedes Rechtsgebiet kennt einen Notstand:
Auf diesen Artikel verweisen: Selbstjustiz * Rechtfertigungsgründe/Unrechtausschliessungsgründe * zivilrechtlicher Notstand