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Diskussion (1)
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21.04.06&Ron Le Beau&Nicht richtig ist, dass eine AK bei einem nichtigen VA nicht möglich ist! Auch ein nichtiger VA erzeugt Rechtsschein - deshalb ist auch er nach der hM anfechtbar (näher: Kopp/Schenke, § 42 VwGO, Rn. 3, 14. Aufl.)