slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
ne bis in idem
(recht.straf.prozess)
    

Grundsatz im Strafrecht nach dem ein Täter wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden darf (Strafklageverbrauch).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: doppelte Bestrafung * Strafprozess, Verfahrensgrundsätze Werbung: