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Nationalversammlung
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Die Nationalversammlung ist eine ausserordentliche Volksvertretung, die zu Zwecken wie der Schaffung einer neuen Verfassung zusammentritt.

In Deutschland kam es erstmals 1848 zum Zusammentritt einer Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die scheiterte. Das nächste mal 1919/1920 zur Gründung der Weimarer Republik.

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