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Im Kündigungsschutzprozess spricht man vom Nachschieben von Gründen, wenn ein Arbeitgeber während des Prozess Kündigungsgründe geltend macht, die vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind, auf die er aber die Kündigung bisher nicht gestützt hat. Das Nachschieben ist grundsätzlich erlaubt. Probleme können allerdings bei der Betriebsratsanhörung auftauchen. Diese muss zu allen Kündigungsgründen durchgeführt werden. Ist dies bei den nachgeschobenen Gründen nicht der Fall kann die Kündigung darauf nicht wirksam gestützt werden.
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