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Mutterschutz/Mutterschutzurlaub
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mutterschutz ist der Oberbegriff für den Schutz der Müttern gemäß Mutterschutzgesetz in Betrieben zusteht.

Mit Mutterschutzurlaub werden die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach Geburt bezeichnet, in der eine Mutter nicht arbeiten darf (Beschäftigungsverbot).

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