slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (4)
mündig/Mündigkeit
(recht.zivil.materiell.at und recht.straf.at)
    

Von Mündigkeit spricht man, wenn das Recht einer Person die Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln anerkennt. Der Eintritt der Mündigkeit hängt meistens vom Alter ab. Die Grenze liegt je nach Rechtsgebiet unterschiedlich hoch. So tritt die allgemeine Geschäftsfähigkeit erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 iVm § 106 BGB), während die Strafmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres eintritt (§ 19 StGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: