slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
müheloses Einkommen
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial.arbeit)
    

Von mühelosem Einkommen spricht man beim Arbeitslosengeld I, bei einem Einkommen, dass vom Arbeitslosen ohne Arbeitsleistung erzielt wird (z.B. Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen). Müheloses Einkommen wird im Gegensatz zu Einkommen aus Nebentätigkeit nicht auf die Leistung von ALG I angerechnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitslosengeld I (ALG I) Werbung: