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Von mühelosem Einkommen spricht man beim Arbeitslosengeld I, bei einem Einkommen, dass vom Arbeitslosen ohne Arbeitsleistung erzielt wird (z.B. Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen). Müheloses Einkommen wird im Gegensatz zu Einkommen aus Nebentätigkeit nicht auf die Leistung von ALG I angerechnet.
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