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Moratorium/Zwangsmoratorium
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Moratorium wird der Aufschub der Fälligkeit/Durchsetbarkeit eines Rechts bezeichnet. Z.B. ein Aufschub für für die Zahlung fälliger Schulden, der durch Vertrag oder Gesetz (dann sog. Zwangsmoratorium) gewährt wird.

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