Der Begriff des Mietkaufs ist mehrdeutig:
Mietkauf wird eine Form des Mietvertrags bezeichnet, bei der dem Mieter das Recht eingeräumt wird, die Sache innerhalb einer bestimmten Frist anzukaufen. Eine Anrechnung der Miete kann vereinbart werden. Regelmäßig ist dann ein Aufschlag auf den marktüblichen Mitzins vereinbart. Hier ist regelmäßig der gesamte Vertrag, einschließlich Mietvertrag, beurkundungspflichtig (§ 311b BGB)
Dogmatisch handelt es sich um eine Kombination aus einem Mietvertrag und einem Kaufoptionsvertrag. Bis zur Ausübung der Option gilt Mietrecht, danach Kaufrecht.
Aufgeschobener Vollzug, Absicherung des Käufers notwendig.
Sofortvollzug. Absicherung des Verkäufers notwendig.
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