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Von einem Menschenraub spricht man, wenn jemand sich eines anderen durch
Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um ihn in hilfloser Lage auszusetzen, in Sklaverei oder Leibeigenschaft zu bringen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen. Menschenraub ist gemäß § 234 StGB ein Verbrechen.
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