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19.05.17 Nico : Achtung, letzter Absatz über qualifizierte Mehrheit fehlerhaft. Bei Verfassungsänderungen nach Art. 79 Abs. 2 entscheidet nicht nur die 2/3 Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sondern auch 2/3 der Stimmen des Bundesrates.
19.05.17 Nico : Achtung, letzter Absatz über qualifizierte Mehrheit fehlerhaft. Bei Verfassungsänderungen nach Art. 79 Abs. 2 entscheidet nicht nur die 2/3 Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sondern auch 2/3 der Stimmen des Bundesrates.
19.08.05 Frank Schmidt: Dies ist leider ziemlich dürftig erklärt. Wenn ich es nicht wüsste, würde ich daraus nicht schlau werden. Aber ein guter Anfang.