slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Medaillen/Münzstücke
(recht.oeffentlich)
    

Medaillen oder Münzstücke sind Metallgegenstände, die das Aussehen und/oder die technischen Eigenschaften einer Münze besitzen, aber nicht von den zuständigen Stellen als Zahlungsmittel ausgegeben wurden (Vgl. VO (EG) Nr. 2182/2004 v. 6.12.2004)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: